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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1371/21 |
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Bestimmtheitsgebot des Vorbescheids in seiner nachbarrechtlichen Ausprägung bzgl. Errichtung eines Mehrfamilienhauses
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Bestimmtheitsgebot des Vorbescheids in seiner nachbarrechtlichen Ausprägung bzgl. Errichtung eines Mehrfamilienhauses
Verfahrensgang
- VG Köln - 2 K 3813/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1371/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 7 A 2548/08
Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Grundstück ohne eine befahrbare …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1371/21
Anders als vom Verwaltungsgericht angenommen, liege kein "anderes Vorhaben" vor, wenn die Erschließung nicht über die G. Straße erfolge; dies ergebe sich aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2009 - 7 A 2548/08 -.Der Kläger rügt, die "Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Verfahren 2 K 5338/19 mit Urteil vom 20.04.2021" weiche von der Entscheidung des beschließenden Senats vom 30.10.2009 - 7 A 2548/08 - ab.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1369/21
Bestimmtheitsgebot des Bauvorbescheids in seiner nachbarrechtlichen Ausprägung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1371/21
Nichts anderes ergibt sich aus dem Hinweis des Klägers, die Beklagte habe mit dem im Verfahren 2 K 3161/19 (7 A 1369/21) streitgegenständlichen Vorbescheid den Bau eines Einfamilienhauses mit einer Erschließung über eine Straße gestattet, deren Straßenbaulastträgerin sie nicht sei.Zudem ersetzen der im Verfahren 2 K 3161/19 (7 A 1369/21) angegriffene Vorbescheid vom 11.5.1994 und die Verlängerung vom 11.3.2019 ausdrücklich nicht die erforderliche Baugenehmigung und gestatten daher nicht den Bau des Vorhabens.
- BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03
Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Schwimmhalle als Anlage für sportliche …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1371/21
vgl. dazu, dass Vorschriften, die das Maß der baulichen Nutzung regeln, grundsätzlich keinen Nachbarschutz vermitteln etwa BVerwG, Urteil vom 28.4.2004 - 4 C 12.03 -, juris.